Seit der Unterzeichnung der Verfassung durch den König, am 18. Juli 2008, ist Bhutan eine konstitutionelle Monarchie.
Das politische System Bhutans entspricht seit den Wahlen zum Oberhaus 2007 und Unterhaus 2008 erstmals westlichen Vorstellungen einer Demokratie.
Besonders richtet sich Bhutan nach den Vorgaben des Westminster-Modells und folgt explizit dem Parlamentsmodell Großbritanniens. Daher gibt es in Bhutan ebenfalls ein Zwei-Kammer-System, jedoch wird das Oberhaus als Nationalrat und das Unterhaus als Nationalversammlung bezeichnet.
Die Staatsreligion, der etwa 72 % der Bevölkerung anhängen, ist die tantrische Form des Mahayana-Buddhismus (Vajrayana), verteilt auf die Strömungen Drukpa-Kagyü und die Nyingma. Bhutan ist das einzige Land, das den Mahayana-Buddhismus als Staatsreligion praktiziert.
Neben der Philosophie Buddhas hat sich, vor allem durch indische und nepalesische Immigranten, auch der Hinduismus (25 %) in Bhutan etabliert. Es gibt ferner auch Minderheiten von Muslimen (3 %) und Christen in Bhutan (mitsamt der Katholischen Gemeinde Bhutans).
Die Bevölkerung Bhutans setzt sich aus drei Gruppen zusammen:
- den im westlichen Hochland lebenden, im Mittelalter aus Tibet eingewanderten Ngalongs, einer Schicht, der auch das Königshaus angehört, und
- den im östlichen Bergland lebenden, ethnisch den Bergstämmen Nord-Ost-Indiens nahestehenden Sarchops, wobei beide Gruppen durch ihre Zugehörigkeit zum Buddhismus verbunden sind, sowie als
- dritte Gruppe den im Tiefland an der indischen Grenze überwiegenden Süd-Bhutanern (nepalesische Bhutaner oder Lhotshampas).
- Etwa drei Viertel der Bevölkerung gehören zum tibetischen Völkerkreis.
- Die Lebenserwartung liegt bei 66 Jahren.
Eine im Jahre 1980 durchgeführte Volkszählung ergab eine Zahl von 690.000 Bhutanern.