Reisegruppe vor dem Dzong in Paro in Bhutan

Einreisebestimmungen, Zoll & Visa

Für die Einreise nach Bhutan benötigen deutsche Staatsangehörige einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass.

Die Einreise ist grundsätzlich nur über einen Reiseveranstalter als Tourist (in Gruppe oder Einzelreisender) oder als Gast der Regierung möglich.

Für die Einreise ist ein Visum erforderlich.

Die Visagebühr von 40 US$ ist in allen empfohlenen Bhutan-Gruppenreisen enthalten. Die Einreise ist nur über den Flughafen in Paro oder bei der Anreise mit dem Auto über Phuentsholing im Südwesten und Samdrup Jongkhar im Osten des Landes möglich.

Von Deutschland aus ist die Einreise nach Bhutan nur über ein Drittland – entweder Indien, Nepal oder Thailand (auch Bangladesch) möglich. Auch aus diesem Grund sind Bhutan-Reisen oft mit einem Aufenthalt in einem der genannten Länder kombiniert. Stellen Sie sich also auf Kontraste zwischen Indien und dem Bhutan ein. Erst erleben Sie das hektische, bevölkerungsreiche Indien mit seinen für uns Europäer unbekannten Gerüchen, seiner Armut und seinem Lärm sowie den sehr heißen Temperaturen. Wenn Sie anschließend in das Königreich Bhutan reisen, werden Sie bemerken, dass es dort für ein Land im Himalaya sehr sauber ist, es gibt viel weniger Menschen, diese sind eher zurückhaltend und häufig ist es in Bhutan sehr ruhig.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie mit dem gleichen Reisepass nach Bhutan einreisen, von dem Sie eine Kopie geschickt hatten und der auf dem Bhutan-Visum eingetragen ist. Bei Einreise mit einem anderen Reisepass entstehen Ihnen in Bhutan Kosten von mindestens 100 USD, die nicht erstattet werden können. Bitte prüfen Sie deshalb auch nochmals Ihre Passdaten auf dem Bhutan-Visum.

Bitte achten Sie während der Reise stets auf Ihren Reisepass, da dessen Verlust größere Probleme mit sich bringen kann. In Bhutan gibt es keine deutsche Botschaft. Für Angelegenheiten in Bhutan ist die Vertretung der Bundesrepublik in Delhi zuständig.

Adresse und Erreichbarkeit
Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 613
New Delhi 110001
Indien

Tel: (0091-11) 44199 199
FAX: (0091-11) 2687 31 17

www.new-delhi.diplo.de

Wichtige Visumdetails

Alle Touristen benötigen für die Einreise nach Bhutan ein Visum, welches in Verbindung mit einem Reiseprogramm von der DIAMIR-Partneragentur in Bhutan und nicht bei einer diplomatischen Vertretung von Bhutan im Ausland beantragt wird (werden kann). Für die Beantragung Ihres Visums benötigen wir von Ihnen spätestens 10 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung eine farbige Kopie Ihres noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses. Ihre Visumsnummer schicken wir Ihnen gemeinsam mit den finalen Reiseunterlagen etwa 14 Tage vor Abreise. Das Visum wird dann bei der Einreise nach Bhutan nach Vorlage und Überprüfung der Visumsnummer an der bhutanischen Grenze oder am Flughafen in Paro in Ihren Pass gestempelt.

Visabeschaffung für deutsche Staatsangehörige

Visabeschaffung für österreichische Staatsangehörige

Visabeschaffung für Schweizer Staatsangehörige

Zollbestimmungen

In Bhutan ist überall strengstes Rauchverbot. Auf die Einfuhr von Zigaretten (erlaubt sind max. 1 Stange pro Person) werden hohe Zölle erhoben. Stammen die Zigaretten aus einem der Nachbarländer Nepal oder Indien, beträgt der Zoll 100%. Stammen die Zigaretten aus einem Drittland (Europa), so beträgt der Zoll 200%.

Für die Ein- und Ausfuhr von Alkohol, Parfum usw. gelten die allgemein üblichen Bedingungen, d.h. ein gewisser Eigenbedarf kann zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden. Auch Ausrüstungsgegenstände und Proviant sind zollfrei, wobei aber keine Ausrüstungsteile im Lande verkauft werden dürfen.

Generell verboten ist die Ein- und Ausfuhr von Rauschgift aller Art. Verboten ist darüber hinaus auch die Ausfuhr von alten religiösen Gegenständen, Antiquitäten, Pflanzen, Schmetterlingen und Tierprodukten. Die äußerste Strenge der Gesetze sollte die Beachtung dieser Vorschriften, besonders auch im Hinblick auf historische Souvenirs, jedem ans Herz legen!

  • Statuen,
  • Gebetsmühlen,
  • Reliquiare,
  • Glocken,
  • Donnerkeile und andere religiöse Objekte sowie
  • neue Thangkas dürfen ausgeführt werden, wenn man eine Kaufquittung hat.